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Streamingplattform lässt sich Rechte zum KI-Training auch von Übersetzer*innen einräumen

Als erste Streamingplattform verlangt Netflix von an deutschen Synchronfassungen Beteiligten die Unterschrift unter einen Vertrag, der dem Konzern die Rechte zum KI-Training einräumt. Ein neues Rechtsgutachten legt offen: Der Vertrag ist zwar auf Synchronschauspieler*innen zugeschnitten, bindet aber auch audiovisuelle Übersetzer*innen. Schutzregelungen sieht er für sie jedoch keine vor. Auch eine separate Vergütung der Rechte zum KI-Training ist nicht vorgesehen.  

Berlin, 6. Mai 2026

Das Gutachten der Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal im Auftrag des Berufsverbands AudioVisuelle Übersetzer*innen (AVÜ e.V.) bewertet das „Assignment of Rights Agreement" (AOR-Vertrag), das Netflix seit Anfang des Jahres einsetzt. Betroffen sind bisher Übersetzer*innen für die Synchronisation, Voiceover-Dialogbuchautor*innen und Audiodeskriptor*innen.

Der AOR-Vertrag ist auf Synchronschauspieler*innen zugeschnitten. Das zeigt sich nicht nur äußerlich. So ignoriert das Deckblatt die Gewerke Voiceover-Dialogbücher, Untertitel und Audiodeskriptionen gänzlich. Dennoch gilt: Wer ihn unterschreibt, ist gebunden. 

Der Vertrag erlaubt Netflix, sämtliche Arbeitsergebnisse für KI-Training und die Bearbeitung mit KI-Systemen zu nutzen. Zustimmungsmechanismen, welche die Synchronschauspieler*innen zumindest in manchen Szenarien schützen, fehlen jedoch für alle anderen Gewerke. 

Die KI-Klausel ist dabei nur ein Ausschnitt aus einem umfassenden Rechtepaket, welches sich Netflix an den Arbeitsergebnissen sichert. Die Unterzeichner*innen erhalten keine Gegenleistung über das normale Honorar hinaus. Eine gesonderte Vergütung für den KI-Einsatz ist darin nicht enthalten. Auch die einbezogenen Gemeinsamen Vergütungsregelungen Synchron (Netflix GVR-Synchron) schaffen keinen Ausgleich. Untertitel und Audiodeskription kommen dort nicht vor. Ob Übersetzungen für Synchronisation und Voiceover in der GVR-Synchron erfasst sind, bleibt unklar.

Zur umfassenden Rechteübertragung tritt eine Beschränkung der Rechtsdurchsetzung. Die Unterzeichner*innen verzichten auf Rechte und Verfahren, die ihnen Netflix gegenüber gesetzlich zustünden. So schließt der AOR-Vertrag etwa einstweiligen Rechtsschutz gegen die Herstellung oder Verwertung des Projekts aus. Auskunftsansprüche, mit denen sich ein Anrecht auf eine erfolgsbasierte Folgevergütung überhaupt überprüfen ließe, geben die Unterzeichner*innen ebenfalls aus der Hand. Rechtliche Schritte gegen den Konzern werden dadurch erheblich erschwert. 

Mit der Sorge um die Folgen der Vertragsunterzeichnung für seine Mitglieder ist der AVÜ nicht allein. So hatte der Verband deutscher Sprecher*innen (VDS) bereits ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das den AOR-Vertrag wegen der unabsehbaren praktischen Auswirkungen der KI-Trainingsklausel für dessen Mitglieder kritisch sieht und zentrale Klauseln für rechtswidrig befindet.

Johanna Czerny, 1. Vorsitzende des AVÜ

„Synchronsprecher*innen in Deutschland wehren sich gegen eine Nutzung ihrer Stimmaufnahmen für KI-Training. Das hier vorliegende Gutachten zeigt, dass der Vertrag auch Übersetzer*innen trifft, die erst die Grundlage für deutsche Filmfassungen schaffen. Wir lehnen jegliche unvergütete und ungenehmigte Nutzung urheberrechtlich geschützter Leistungen für KI-Training ab und fordern einen transparenten, politisch regulierten Umgang mit der Verwertung unserer kreativen Arbeit.“

Georg Manthey, Rechtsanwalt bei Spirit Legal

„Netflix lässt sich die Rechte zum KI-Training von allen einräumen, die kreativ an deutschen Synchronfassungen mitwirken, audiovisuelle Übersetzer*innen eingeschlossen. Rechtlich ist höchst umstritten, ob das Training ohne Einwilligung der Urheberinnen zulässig ist. Der Vertrag nimmt Netflix dieses Risiko zulasten der Kreativen, die nicht absehen können, in welchem Umfang Ihre Leistungen verwertet werden.“

 

Kontakt Berufsverband AudioVisuelle Übersetzer*innen - AVÜ e.V.

E-Mail: info@filmuebersetzen.de
Website: avue-ev.de // filmuebersetzen.de

 

KOMPLETTES GUTACHTEN (PDF)

 

Auf der Website des VDS (Verband Deutscher Sprecher:innen e.V.) finden sich das vom VDS in Auftrag gegebene Rechtsgutachten, eine zusammenfassende Pressemitteilung sowie ein (teils geschwärztes) Exemplar des AOR-Vertrags:
Rechtsgutachten: Netflix-Vertrag gefährdet Existenzgrundlage deutscher Synchronsprecher:innen

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