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Stellungnahme zu KI in der Kultur- und Kreativbranche

In einer öffentlichen Konsultation hat die Europäische Kommission Bürger*innen, Verbände, Organisationen und andere Akteure aufgerufen, sich zu einer geplanten “Strategie für künstliche Intelligenz in der Kultur- und Kreativbranche” zu Wort zu melden. Hier findet ihr unsere Stellungnahme.

(Die AVÜ-Stellungnahme auf der Website der EU-Kommission: ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/18592-Strategie-fur-kunstliche-Intelligenz-in-der-Kultur-und-Kreativbranche/F33570907_de)

10. September 2026

Der AVÜ e. V. ist der Berufsverband für die Gewerke der audiovisuellen Übersetzung und Sprachbearbeitung – Übersetzung für Untertitel, Synchron, Voiceover, Drehbuch und Videospiele sowie barrierefreie Sprachbearbeitungen (Untertitel für Hörgeschädigte, Audiodeskription) – im deutschsprachigen Raum. Mit ca. 270 überwiegend freiberuflichen Mitgliedern, deren Arbeitssprachen die meisten europäischen Amtssprachen abdecken, ist der Verband sowohl in den deutschsprachigen Ländern als auch auf europäischer Ebene als Mitglied des Dachverbands AudioVisual Translators Europe (AVTE) mit den im audiovisuellen Bereich tätigen Kreativen vernetzt und versteht sich als Sprachrohr und Interessensvertretung professioneller Sprachexpert*innen der Film- und Medienübersetzung. Wir begrüßen die Möglichkeit, zur Sondierung im Zuge einer zukünftigen Strategie für künstliche Intelligenz in der Kultur- und Kreativbranche beitragen zu können.

Die übersetzenden und sprachbearbeitenden Tätigkeiten für audiovisuelle Medien sind ein wesentlicher und von hoher professioneller Qualität und Expertise getragener Garant der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Europas sowie der Inklusion, deren Aufrechterhaltung sich die Strategie für künstliche Intelligenz in der Kultur- und Kreativbranche zum Ziel gesetzt hat. Wir sind davon überzeugt, dass künstliche Intelligenz menschliche Expertise, Kreativität und Sensibilität in Kommunikation, Kunst und Kultur niemals ersetzen kann und darf. Wir verweisen hierzu auf die Stellungnahmen des AVTE zu KI und maschineller Übersetzung. Die Förderung und der Einsatz von KIAnwendungen müssen daher zwingend so ausgestaltet werden, dass sie die Arbeit der Sprachexpert*innen weder ersetzen noch entwerten. Die über Jahrzehnte optimierte Ressource mehrsprachiger Fachkräfte muss durch faire Vergütungs- und Lizenzierungsmodelle im Beruf gehalten und ihre kreative Leistung konsequent und durchsetzbar urheberrechtlich geschützt werden.

Wir sehen mit großer Sorge, dass derzeit nicht nur zahlreiche Übersetzer*innen angesichts der rapiden Verschlechterung der ökonomischen Bedingungen ihre Tätigkeit aufgeben, sondern auch Ausbildungs- und Studienwege in Sprachberufe immer weniger nachgefragt werden. Es zeichnet sich also bereits jetzt ein eklatanter Fachkräfte- und Nachwuchsmangel im Bereich der Sprachberufe ab. Dies darf nicht dazu führen, dass die Expertise für eine kulturell sensible, diversitätssichernde und linguistisch versierte Übersetzung in der EU verloren geht und dadurch auch die Überprüfung KIgenerierter Übersetzungen und Sprachbearbeitungen nicht mehr garantiert werden kann. Durch den flächendeckenden Einsatz von KI-Anwendungen im Sprachbereich droht der Vermittlung filmischer Werke, journalistischer Medienprodukte und audiovisueller dokumentarischer Zeugnisse eine verflachende Automatisierung und Homogenisierung, die die sprachliche und kulturelle Vielfalt Europas nicht fördert, sondern ihr vielmehr schadet. Wie sich der Einsatz von künstlicher Intelligenz in den Bereichen kreativer Übersetzung auf Arbeitsabläufe auswirkt und dabei keineswegs zu Zeitersparnis und besseren Arbeitsbedingungen führt, sondern zu Fähigkeitsverschleiß und Frust, hat das Projekt Kollektive Intelligenz (Experimente – Kollektive Intelligenz) untersucht; die Ergebnisse entsprechen auch den Erfahrungen unserer Mitglieder in audiovisuellen Projekten.

Daraus folgt:

  • Die Überarbeitung (Post-Editing) KI-generierter Film- und Medienübersetzungen darf nicht geringer vergütet werden als Übersetzungen, die durch Sprachexpert*innen selbst angefertigt werden.
  • Die Honorare für Übersetzungsdienstleistungen im audiovisuellen Bereich müssen deutlich steigen, um Erwerb und Erhalt menschlicher Expertise in den Sprachberufen zu ermöglichen.
  • Die Nutzung von audiovisuellen Übersetzungen und Sprachbearbeitungen für das Training von Large Language Models (LLMs) darf nur mit Genehmigung der Urheber*innen erfolgen. Zudem müssen die Verwertungen ihrer Werke für die Urheber*innen zu jedem Zeitpunkt transparent und klar nachvollziehbar sein, um Opt-in- oder Opt-out-Entscheidungen im Rahmen von Honorarverträgen frei treffen zu können.
  • Die Lizenzierung audiovisueller Übersetzungen und Sprachbearbeitungen zum Training von LLMs muss fair vergütet und nach Möglichkeit über nationale Verwertungsgesellschaften verwaltet werden.
  • Zu einem angemessenen Lizenzierungsmodell für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Training von LLMs gehört des Weiteren aus unserer Sicht, dass die Nutzer*innen der KI-Anwendungen und Endverbraucher*innen audiovisueller Medien klar, verständlich und transparent über den ökologischen und sozialen Fußabdruck von künstlicher Intelligenz im Kultur- und Kreativbereich informiert werden, darunter die Kosten für den Aufbau und Energieverbrauch einer Infrastruktur von Rechen- und Forschungszentren sowie die Belastung der zunehmenden Verdrängung von festangestellten und soloselbständigen Sprachexpert*innen aus den Kreativberufen für die Sozialsysteme. Es ist dem falschen Eindruck entgegenzuwirken, dass der Einsatz von künstlicher Intelligenz kostengünstiger und nachhaltiger wäre als eine faire und angemessene Vergütung kreativer menschlicher Leistung.

Um das durchsetzen zu können, bedarf es einer politischen Stärkung der Kreativen gegenüber der Marktmacht und Monopolstellung internationaler Medienkonzerne und KI-Anbieter. Derzeit untergraben unregulierte Entwicklungen in der Branche systematisch die Position der soloselbständigen Kreativen: Verträge erzwingen die unvergütete Freigabe urheberrechtlich geschützter Werke, darunter Synchronübersetzungen, für KI-Training (siehe das Rechtsgutachten des AVÜ zu dem von Netflix für deutsche Synchronproduktionen verlangten Assignment of Rights Agreement); globale Agenturen nutzen Clickworking-Systeme zur Vergabe von Übersetzungsdienstleistungen, die zur massiven Absenkung von Honoraren führen (im Detail im Shark Tank Manifesto auf der AVTE-Website dargestellt); Filmförderungen und -subventionen berücksichtigen bislang keine Mindeststandards und -vorgaben für faire und angemessene Honorare bei der Bereitstellung von übersetzten oder barrierefreien Sprachfassungen. In all diesen Bereichen sollten verfügbare politische und rechtliche Hebel im Sinne der Urheber*innen gestärkt oder nachgeschärft werden. Hierzu verweisen wir auf die Empfehlungen zur Ausgestaltung der KI-Strategie der Initiative Urheberrecht im Rahmen dieser Konsultation. 

AudioVisuelle Übersetzer*innen – AVÜ e. V. 

 

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